Bei Bestandprojekten, bei welchen die Transaktion typischerweise nach Inbetriebnahme ist, muss die Abschreibungsdauer der Investitionskosten ab der Fälligkeit der entsprechenden Investitionskostenposition eingegeben werden, auch wenn das Anlagevermögen seit Inbetriebnahme abgeschrieben wird. Wird eine Anlage beispielsweise am 01.01 2004 in Betrieb genommen und linear über 15 Jahre abgeschrieben, die Fälligkeit des Investitionspostens ist allerdings erst am 31.12.2013, so muss eine verbleibende Abschreibungsdauer von 5 Jahren (15 Jahre Abschreibungsdauer - 10 Jahre vergangene Betriebszeit) angegeben werden mit Start der Abschreibung bei der Fälligkeit oder später. |