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Wird als Abschreibungsmodus die degressive Abschreibung gewählt, ergibt sich der Abschreibungsbetrag aus dem Produkt des jeweiligen Buchwerts der Vorperiode und der Abschreibungsrate. Beträg der Anschaffungswert beispielsweise EUR 120'000 und die Abschreibungsrate ist 40%, so wird im ersten Jahr EUR 48'000 abgeschrieben. Auf Monatsbasis betrachtet beträgt die Abschreibungsrate  11-(1-0.4)^(1/12) = 4.17%. Somit ergibt sich für den ersten Monat ein Abschreibungsbetrag von EUR 5'001. Der neue Buchwert beträgt nun EUR 120'000 - EUR 5'001= EUR 114'999. Für den zweiten Monat ergibt sich ein Abschreibungsbetrag von EUR 4'793. Die Restabschreibung wird am festgelegten Datum vorgenommen. In diesem Beispiel findet die Restabschreibung nach 10 Jahren respektive im Dezember 2025 statt.

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